Firma Z-Management AG
Stand: 03.09.2025
Z-Management AG, Alte Schmerikonerstrasse 5, 8733 Eschenbach SG, +41 55 282 20 12, info@z-management.ch CHE-113.958.284 MWST
1. Geltungsbereich
Diese AGB gelten für alle Rechtsgeschäfte zwischen der Z-Management AG (nachfolgend «Anbieter» genannt) und dem Kunden (nachfolgend «Auftraggeber» genannt) im Zusammenhang mit der Bereitstellung von Beratungsleistungen sowie der Nutzung der firmeneigenen Software-Plattform «ZAMENTA» (nachfolgend «ZAMENTA» genannt).
Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
2. Vertragsgegenstand
2.1 Die Vertragsparteien vereinbaren die Zusammenarbeit gemäss der individuellen vertraglichen Vereinbarung (Software und/oder Dienstleistung).
2.2 Der Anbieter trägt selbst Sorge für alle Sozialversicherungs- und steuerlichen Belange, die ihn betreffen, und stellt den Auftraggeber von eventuellen Verpflichtungen frei.
2.3 Der Anbieter kann auch für andere Auftraggeber tätig werden.
3. Vertragsdauer, Kündigungs- und Widerrufsrecht
3.1 Der jeweilige Vertrag beginnt und endet zum individuell vereinbarten Zeitpunkt.
3.2 Dienstleistungsverträge können beidseitig mit einer Frist von 30 Tagen ordentlich gekündigt werden.
3.3 Eine fristlose Kündigung ist aus wichtigem Grund möglich, z.B. bei Zahlungsverzug oder bei Vermögensverfall des Auftraggebers.
3.4 Bei Software- und Lizenzvereinbarungen besteht kein Widerrufsrecht; diese verlängern sich nach der erstmaligen Laufzeit von drei Jahren um ein weiteres Jahr, wenn sie nicht sechs Monate vor Ablauf schriftlich gekündigt werden.
4. Leistungsumfang und Pflichten der Vertragspartner
4.1 Der Anbieter erbringt die im jeweiligen Angebot vermerkten Leistungen.
4.2 Der Anbieter informiert den Auftraggeber regelmässig über den Fortschritt.
4.3 Der Auftraggeber benennt einen Ansprechpartner für alle projektbezogenen Angelegenheiten.
4.4 Der Anbieter informiert unverzüglich, wenn die vertraglich geschuldete Leistung nicht erbracht werden kann.
4.5 Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle zur Auftragserfüllung notwendigen Informationen rechtzeitig, vollständig und wahrheitsgemäss bereitzustellen. Der Vergütungsanspruch des Anbieters bleibt trotz Verzögerung, die der Auftraggeber zu verantworten hat, unberührt.
4.6 Bei Beratungsleistungen trägt der Auftraggeber die Verantwortung für die Umsetzung empfohlener Massnahmen.
4.7 Änderungen des Leistungsumfangs sind schriftlich zu beantragen und bedürfen gegenseitiger Zustimmung.
5. Geheimhaltungs-/Verschwiegenheitspflicht
5.1 Der Anbieter verpflichtet sich zur strikten Geheimhaltung aller Informationen, Daten, Wahrnehmungen, Angelegenheiten, Unterlagen usw., die zur Geheimsphäre des Auftraggebers gehören und weder offenkundig noch allgemein zugänglich sind. Als vertrauliche Informationen gelten dabei insbesondere Kunden- bzw. Personendaten, Informationen zur Unternehmensstrategie, Produkt- sowie Produktionsinformationen, geschäftliche Abläufe, Informationen betreffend Organisation, Finanz- und Buchhaltungspraktiken, Informationen über Tochter- oder Partnergesellschaften, Marketing- und Verkaufsinformationen, Forschungs- und Entwicklungsdaten etc. sowie alle Daten bzw. Unterlagen mit solchen Inhalten.
5.2 Die Pflicht zur Geheimhaltung, zu Stillschweigen und Verschwiegenheit besteht für den Anbieter auch nach einer Vertragsbeendigung sachlich wie auch zeitlich unbeschränkt weiter.
5.3 Der Anbieter ist verpflichtet, alle nötigen Massnahmen zu treffen, damit der Schutz aller genannten geheimen bzw. vertraulichen Daten, Informationen und Unterlagen des Auftraggebers sichergestellt ist.
5.4 Dem Anbieter ist es verboten, geheimnisgeschützte oder sonstige vertrauliche Daten, Informationen und Unterlagen für eigene Zwecke ausserhalb dieser Vertragsbeziehung auf irgendeine Art und Weise zu verwerten. Ebenfalls ist es ihm untersagt, diese Dritten weiterzugeben bzw. zugänglich zu machen. Anderslautende Vereinbarungen bleiben vorbehalten.
5.5 Der Anbieter ist verpflichtet, nach der Beendigung dieses Vertrages alle sich in seinem Besitz befindlichen Unterlagen, Daten und Informationen, welche vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt wurden, sofort und unaufgefordert dem Auftraggeber zurückzugeben.
6. Zertifizierung «ZAMENTA»
Der Entwickler und Betreiber (Host) von ZAMENTA, die Avideno AG, ist nach den jeweils aktuell gültigen Bestimmungen nach ISO 9001 zertifiziert. Der Anbieter der Server Infrastruktur (Microsoft) ist nach ISO 27001/27002 (Azure) zertifiziert.
7. Urheber- und Nutzungsrechte
7.1 «ZAMENTA» ist urheberrechtlich geschützt. Sämtliche Rechte, insbesondere das Eigentum und die Verwertungsrechte, verbleiben – sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart – beim Anbieter.7.2 Der Auftraggeber erhält ein nicht ausschliessliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht zur Nutzung der “ZAMENTA” in dem vertraglich vereinbarten Umfang. Die Nutzung ist auf die im Vertrag festgelegte Dauer, Anzahl von Nutzern oder Geräten und den vereinbarten Zweck beschränkt.
7.3 Dem Auftraggeber ist es untersagt, «ZAMENTA» ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Anbieters zu vervielfältigen, zu verbreiten, öffentlich zugänglich zu machen, zu bearbeiten oder zu dekompilieren.
7.4 Bei einer Verletzung der Urheber- und Nutzungsrechte behält sich der Anbieter das Recht vor, die Nutzung von «ZAMENTA» unverzüglich zu untersagen und rechtliche Schritte einzuleiten. Weitergehende Schadenersatzansprüche bleiben vorbehalten.
7.5 Sämtliche Rechte an Arbeitserzeugnissen, insbesondere Urheberrecht, gelten als vollumfänglich und ohne zusätzliche Entschädigung auf den Auftraggeber übertragen. Dies betrifft Arbeitsergebnisse und Produkte, die im direkten Zusammenhang mit dem Auftragsverhältnis entstehen, sei es aus der Tätigkeit des Anbieters allein, oder aus der Zusammenarbeit mit anderen.
7.6 Der Anbieter hat hingegen im gesetzlich zulässigen Rahmen das Recht, projekt-spezifisches Know-how und Erfahrung in anderen, ähnlich gelagerten Projekten zu verwenden, solange dieses Wissen branchenspezifisches Allgemeingut ist, keine Rückschlüsse auf den Auftraggeber und den Gegenstand bzw. Inhalt der Projekte bzw. Aufträge zulässt und daraus keine Beeinträchtigung der Geschäftstätigkeit des Auftraggebers entstehen kann.
8. Datenschutz
Bei der Nutzung von «ZAMENTA» finden vorgängig die Datenschutzbestimmungen der Avideno AG in der jeweils aktuell gültigen Fassung Anwendung. Diese können unter https://www.avideno.com/unternehmen/impressum-datenschutzerklaerung/ eingesehen werden. Im Übrigen gelten die Datenschutzbestimmungen der Z-Management AG.
9. Preise und Zahlungsbedingungen
9.1 Die angebotenen Dienstleistungen werden gemäss individuellem Angebot abgerechnet.
9.2 Schätzpreise sind unverbindlich und basieren auf einer sorgfältigen Bewertung.
9.3 Die Mehrwertsteuer wird zum gültigen Satz in Rechnung gestellt.
10. Haftung
10.1 Der Anbieter erbringt seine Leistungen mit der gebotenen Sorgfalt und auf Grundlage der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung bekannten Informationen und Methoden. Eine Erfolgsgarantie wird nicht übernommen.
10.2 Der Anbieter haftet im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften für Schäden, die dem Auftraggeber durch vorsätzliches oder grobfahrlässiges Verhalten des Anbieters entstehen. Eine weitergehende Haftung ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.
10.3 Soweit eine Haftung nicht ausgeschlossen werden kann, ist diese auf den direkten, nachgewiesenen Schaden beschränkt und auf den Betrag der Vergütung begrenzt, den der Auftraggeber für die betreffende Leistung tatsächlich bezahlt hat. Bei «ZAMENTA» ist die Haftung auf die innert der letzten 12 Monate vor Eintritt des Schadens gezahlten Lizenzgebühr begrenzt.
10.4 Jegliche Haftung für indirekte Schäden und Folgeschäden, insbesondere für entgangenen Gewinn, Datenverluste, Produktionsausfälle oder Ansprüche Dritter, ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.
10.5 Der Anbieter übernimmt keine Haftung für vorübergehende Nichtverfügbarkeit von «ZAMENTA», Systemausfälle, Unterbrüche oder Störungen, insbesondere aufgrund von Wartungsarbeiten, Sicherheitsrisiken oder höherer Gewalt.
10.6 Der Auftraggeber ist selbst für eine angemessene Sicherung seiner Daten verantwortlich. Der Anbieter haftet nicht für Datenverluste, soweit diese durch mangelnde oder unzureichende Sicherungsmassnahmen des Kunden verursacht wurden.
11. Schlussbestimmungen
11.1 Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Der Anbieter informiert den Auftraggeber über Änderungen an diesen AGB.
11.2 Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht. Ausschliesslicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten ist St. Gallen.
11.3 Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen unberührt.
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