ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Firma Z-Management AG
Stand: 30.11.2023

Z-Management AG, Alte Schmerikonerstrasse 5, 8733 Eschenbach SG, +41 55 282 20 12,
info@z-management.ch CHE-113.958.284 MWST 

1. Geltungsbereich

Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte der Z-Management AG mit ihrem Vertragspartner – nachstehend Auftraggeber – genannt.
Soweit einzelvertragliche Regelungen bestehen, welche von den Bestimmungen dieser AGB abweichen oder ihnen widersprechen, gehen die einzelvertraglichen Regelungen vor.
Geschäftsbedingungen des Kunden oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn die Z-Management AG ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Selbst wenn die Z-Management AG auf ein Schreiben oder eine E-Mail-Bezug nimmt, dass Geschäftsbedingungen des Kunden oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen.

2. Vertragsgegenstand

2.1 Die Vertragsparteien vereinbaren die Zusammenarbeit gemäß der spezifischen, individualvertraglichen Vereinbarung.
2.2 Für die Abgaben der Sozialversicherung oder steuerliche Belange trägt der Dienstleister selbst Sorge und stellt den Auftraggeber von eventuellen Verpflichtungen frei.
2.3 Es steht dem Dienstleister frei, auch für andere Auftraggeber tätig zu werden.

3. Vertragsdauer, Kündigungs- und Widerrufsrecht

3.1 Der Vertrag beginnt und endet am individuell vereinbarten Zeitpunkt.
3.2 Der Vertrag kann ordentlich gekündigt werden. Diesbezüglich wird eine Frist von 2 Wochen zum Monatsende vereinbart.
3.3 Eine fristlose Kündigung aus wichtigem Grund ist möglich. Ein wichtiger Grund liegt beispielsweise vor, wenn

3.4 Sofern es sich beim Leistungsumfang um ein Dienstleistungspaket handelt, besteht dafür kein Widerrufsrecht. Ein Widerrufsrecht wird auch nicht auf vertraglicher Grundlage anerkannt. Eine Langzeitbetreuung die als Ergänzung zu einem Dienstleistungspaket beauftragt wurde, verlängert sich jeweils um 12 Monate, wenn sie nicht mit einer Frist von 3 Monaten vor Ablauf des im Angebot genannten Leistungszeitraums per eingeschriebenen Brief gekündigt wird.

4. Leistungsumfang, Pflichten der Vertragspartner

4.1 Die von der Z-Management AG zu erbringenden Leistungen umfassen in der Regel die detailliert aufgelisteten Aufgaben gemäß dem vom Auftraggeber erteilten Auftrag.
4.2 Die Z-Management AG wird den Auftraggeber in periodischen Abständen über das Ergebnis ihrer Tätigkeit in Kenntnis setzen. Die Vertragspartner können im Vertrag einen Zeitplan für die Leistungserbringung und einen geplanten Endtermin für die Beendigung von Dienstleistungen vereinbaren.
4.3 Der Auftraggeber benennt auf erstes Anfordern der Z-Management AG einen Ansprechpartner („Projektleiter“) als feste Bezugspersonen für alle das Projekt betreffenden Angelegenheiten.
4.4 Ist der Z-Management AG die vertraglich geschuldete Erbringung eines Auftrags tatsächlich nicht möglich, so hat sie den Auftraggeber unverzüglich darüber in Kenntnis zu setzen.
4.5 Die Z-Management AG stellt die zur Leistungserbringung erforderlichen Gerätschaften und das nötige Personal, sofern der Auftraggeber nicht über entsprechende Gerätschaften oder Räumlichkeiten verfügt, es sein denn, individualvertraglich ist etwas anderes vereinbart.
Die Parteien sind bemüht, nach bestem Wissen und Gewissen den Vertragspartner bei der Erbringung der jeweiligen Verpflichtung durch Überlassen von Informationen, Auskünften oder Erfahrungen zu unterstützen, um einen reibungslosen und effizienten Arbeitsablauf für beide Parteien zu gewährleisten.
4.6 Der Auftraggeber hat die ihm obliegenden Mitwirkungshandlungen stets vollständig und fristgemäß auf erstes Anfordern zu erbringen. Unterlässt der Auftraggeber eine Mitwirkungshandlung und verhindert damit die Leistungserbringung durch die Z-Management AG, bleibt der Vergütungsanspruch der Z-Management AG unberührt. Es besteht kein Anspruch des Auftraggebers auf Erreichen eines konkreten Erfolgs. Die Dienstleistungen der Z-Management AG richten sich nach Art. 394 ff. OR, es sei denn, es handelt sich dabei um konzeptionelle Arbeiten und/oder Coaching.
4.7 Jeder der Vertragspartner kann beim anderen Vertragspartner in schriftlicher Form Änderungen des vereinbarten Leistungsumfangs beantragen. Nach Erhalt eines Änderungsantrags wird der Empfänger prüfen, ob und zu welchen Bedingungen die Änderung durchführbar ist und dem Antragsteller die Zustimmung bzw. Ablehnung unverzüglich in Textform mitteilen und gegebenenfalls begründen. Erfordert ein Änderungsantrag des Auftraggebers eine umfangreiche Überprüfung, kann der Überprüfungsaufwand hierfür vom Dienstleister bei vorheriger Ankündigung berechnet werden, sofern der Auftraggeber dennoch auf der Überprüfung des Änderungsantrages besteht.
Ggf. werden die für eine Überprüfung und/oder eine Änderung erforderlichen vertraglichen Anpassungen der vereinbarten Bedingungen und Leistungen in einer Änderungsvereinbarung schriftlich festgelegt und kommen entsprechend diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen zustande.
4.8 Die Z-Management AG ist berechtigt, dem Auftraggeber geschuldete Leistungen auch von Erfüllungsgehilfen und von Dritten erbringen zu lassen.

5. Urheber- und Nutzungsrechte

5.1 Sämtliche Urheberrechte an allen Bildern, Filmen, Texten, Website-Inhalten und sonstigen Schutzrechte hinsichtlich der verwendeten Unterlagen, auch die der Übersetzung, des Nachdrucks und der Vervielfältigung, verbleiben bei der Z-Management AG. Ohne vorherige schriftliche Genehmigung durch die Z-Management AG darf kein Nutzer die Unterlagen ganz oder teilweise in irgendeiner Form reproduzieren, vervielfältigen, verbreiten oder öffentlich wiedergeben.
5.2 Etwaige Erlaubnisse durch die Z-Management AG sind per E-Mail anzufragen. Eine Erlaubnis bedarf der Text- oder Schriftform durch die Z-Management AG.

6. Preise und Zahlungsbedingungen

6.1 Dienstleistungen werden zu dem im individuellen Angebot und Vertrag vereinbarten Preis berechnet. Bei Dienstleistungen, die als Fixpreis angeboten werden, hat die Zahlung vorab zu erfolgen. Für Dienstleistungen, die nach Aufwand verrechnet werden, erfolgt die Abrechnung monatlich nach Leistungserbringung. Ist der Rechnungsbetrag nicht innerhalb von 30 Tagen nach dem Rechnungsdatum eingegangen, ist die Z-Management AG berechtigt, Verzugszinsen geltend zu machen. Die Verzugszinsen betragen 5 % p.a. über dem zur Zeit der Berechnung geltenden Basiszinssatz.
6.2 Angegebene Schätzpreise für Dienstleistungen auf Zeit- und Materialbasis, insbesondere in Kostenvoranschlägen, sind unverbindlich. Die einer Schätzung zugrundeliegenden Mengenansätze beruhen auf einer sorgfältigen Bewertung des Leistungsumfangs.
6.3 Die Mehrwertsteuer wird mit dem zur Zeit der Leistung geltenden Mehrwertsteuersatz in Rechnung gestellt.

7. Gerichtsstand

Für die Geschäftsverbindung zwischen den Parteien gilt ausschließlich Schweizer Recht.
Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist St. Gallen.